Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Leopoldshöhe

Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Leopoldshöhe
27. Februar 2020

Die Jahreshauptversammlung 2020 des Heimatvereins Leopoldshöhe e.V. findet am Sonntag, dem 1. März 2020 im Backhaus auf dem Heimathof statt.

Beginn ist um 15.00 Uhr.

Hierzu wird herzlich eingeladen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  • 1 Begrüßung und Grußworte
  • 2 Genehmigung der Tagesordnung
  • 3 Anträge zu dieser Jahreshauptversammlung
  • 4 Verlesen und Genehmigung des Protokolls der Jahres- hauptversammlung vom 3.3.2019
  • 5 Tätigkeitsberichte des Vorsitzenden und der Fachwarte/
  • Fachwartinnen
  • 6 Kassenbericht
  • 7 Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Kassierers und des Vorstandes
  • 8 Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin
  • 9 Satzungsangelegenheiten, hier: Ergänzung der Satzung des
  • Heimatvereins Leopoldshöhe um den § 17 – „Datenschutz“
  • 10 Ehrungen für 25- und 40-jährige Vereinszugehörigkeit
  • 11 Planungen für 2020
  • 12 Verschiedenes

Kaffeetrinken

Anträge zur Jahreshauptversammlung können bis zum 29.2.2020 beim Vorsitzenden Helmut Depping eingereicht werden.

 

Auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung steht auch der Punkt „Satzungsangelegenheiten“. Dabei geht es um den Bereich „Datenschutz“. Es wird dabei empfohlen, diesen auch in der Vereinssatzung zu berücksichtigen. Dieser Punkt soll in der Jahreshauptversammlung am 1.3.2020 beraten werden.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 9 der Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Leopoldshöhe e.V. am 01.3.2020 – Satzungsangelegenheiten

Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung wird empfohlen, in Vereinssatzungen Regelungen zum Datenschutz aufzunehmen. Die Vereinssatzung des Heimatvereins Leopoldshöhe e.V. ist daher um den Punkt „Datenschutz“ zu ergänzen. Dieser Punkt „Datenschutz“ soll als neuer § 17 in die Vereinssatzung aufgenommen werden.

Der neue § 17 hat folgenden Wortlaut:

§ 17 Datenschutz

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

  • das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO
  • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO
  • das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Den Organen des Vereins, allen Mitgliedern oder sonst für den Verein tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung kann der Vorstand – soweit erforderlich – einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Der bisherige § 17 („Inkrafttreten“) wird neuer § 18.

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